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A – Z der Schule Münchwilen

A

Aerztliche Vorsorgeuntersuchung im Kindergaraten

Die Gesundheitsvorsorge ist ein wichtiges Anliegen der Volksschule. Um diese Vorsorge zu gewährleisten, sieht das Gesetz für jedes Kind bei Eintritt in den Kindergarten eine ärztliche Untersuchung vor.

Untersucht werden Gewicht und Grösse, der Entwicklungsstand sowie die Seh- und Hörfähigkeit. Diese gesundheitlichen Faktoren sind Grundvoraussetzung für eine gute Lernentwicklung Ihres Kindes.

Diese Untersuchung wird im 1. oder 2. Kindergartenjahr durchgeführt. Die für die Untersuchung nötigen Unterlagen erhalten Sie während dem 1. Semester des 1. Kindergartenjahres von der Schulverwaltung. Die Untersuchungsbestätigung muss bis Ende des zweiten Semesters vom 2. Kindergartenjahr der Schulverwaltung eingereicht werden. Wird der Schule bis zu diesem Datum keinen Nachweis über die erfolgte Eintrittsuntersuchung (Untersuchungsbestätigung) eingereicht, wird Ihr Kind von unserem Schularzt Dr. med. Philipp Bachmann in Sisseln untersucht.

Die Eintrittsuntersuchung im Kindergartenalter wird über Ihre Krankenkasse abgerechnet.

Anmeldung Kindergarten und Primarschule

Sie haben schulpflichtige Kinder im Kindergarten- oder Primarschulalter und ziehen demnächst nach Münchwilen? Bitte füllen Sie frühzeitig das Anmeldeformular aus.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Anmeldung_Kindergarten.pdf [pdf, 568 KB]

Anmeldung Schule.pdf?[pdf, 626 KB]

E

Elektronische Geräte

Der Regierungsrat hat entschieden, dass ab dem 01.08.25 an den Aargauer Volksschulen eine einheitliche Regelung zur Nutzung privater elektronischer Geräte von Schülerinnen und Schülern gilt. Mit dieser Regelung wird ein klarer und einheitlicher Rahmen geschaffen und die Schülerinnen und Schüler werden vor Risiken wie Ablenkung, Cybermobbing, Persönlichkeits- und Datenschutzverletzungen oder dem Zugang zu unangemessenen Inhalten geschützt.

Während den Unterrichtszeiten – einschliesslich der Pausen - ist die Nutzung von privaten Geräten wie Handys, Smartwatches, Tablets und Laptops auf dem Schulareal grundsätzlich nicht erlaubt. Dies gewährleistet einen störungsfreien Unterricht und legt den Fokus auf das Lernen sowie den sozialen Austausch.

H

Hausaufgabenbetreuung

An unserer Schule besteht ein Angebot zur Hausaufgabenbetreuung, das Ihren Kindern die Möglichkeit bietet, in einer motivierenden und unterstützenden Lernumgebung sich eigenständig und vertiefend mit ihren Schulaufgaben auseinanderzusetzen. Es handelt sich dabei nicht um individuelle Nachhilfe, sondern um eine Betreuung bei den Hausaufgaben.

Die Hausaufgabenbetreuung findet jeweils dienstags von 15:20 bis 16:05 Uhr in einem Schulzimmer der Schule Münchwilen statt. Nach Abschluss der Hausaufgaben endet die Betreuung, da sie ausschließlich auf die Unterstützung bei den Hausaufgaben ausgerichtet ist.

Bitte beachten Sie, dass die Hausaufgabenbetreuung ein eigenständiges Angebot der Tagesstrukturen ist. Interessierte können sich über das Anmeldeformular auf der Homepage der Schule im Bereich „Tagesstrukturen“ anmelden und sich dort über die Leoba Eltern-App registrieren.

Das Angebot findet nur bei genügend Anmeldungen statt.

K

Kommunikation mit der schul.cloud

In Zeiten von WhatsApp und Co. ist die schnelle Kommunikation via Messenger heute nicht mehr wegzudenken. So möchten auch wir Schritt halten und neben dem direkten, persönlichen Austausch die Kommunikation von Schule und Elternhaus in denjenigen Bereichen digitalisieren, wo dies Sinn macht.

Was ist die schul.cloud?
Bei der schul.cloud handelt es sich um einen kostenfreien, datenschutzkonformen Nachrichtendienst mit integrierter Dateiablage. Detaillierte Informationen zu den Funktionen des Messengers und ein Handbuch finden Sie unter 
http://www.schul.cloud/hilfe

L

Läuse

Informationen und Tipps finden Sie im Merkblatt des kantonsärztlichen Dienstes des Kantons AG.

Merkblatt Kopfläuse Kanton AG.pdf [pdf, 17 KB]

S

Schulimpfaktion

Der Impfdienst der Lungenliga Aargau führt im Auftrag des Kantons Impfungen an den aargauischen Volksschulen alle zwei Jahre durch. Grundlage ist der aktuelle Schweizerische Impfplan. Die Impfungen werden für alle Kinder empfohlen, sind jedoch freiwillig und werden von einem Arzt verabreicht.

Leistungen der Lungenliga Aargau

  • Organiseren, planen und Durchführen der Impfungen an allen aargauischen Volksschulen in Zusammenarbeit mit den Schulärztinnen und -ärzten.
  • Erteilen Impfempfehlungen und betreuen Schülerinnen und Schüler vor, während und nach dem Impfen.
  • Kontrollieren der Impfausweise und ersetzen dieser bei Verlust.

 

Schwimmen

Schwimmen (Bewegen im Wasser) ist verpflichtender Teil des Bildungsauftrags.

Jeweils am Dienstagmorgen im 2. Semester besuchen die Schülerinnen und Schüler der 3./4. Klasse das Hallenbad in Sisseln. Dort werden sie von einer Lehrperson unserer Schule und unserer Schwimmlehrerin, Nicole Buser, unterrichtet. Für den Schwimmunterricht benötigt jedes Kind eine Schwimmbekleidung.

Seniorinnen und Senioren im Klassenzimmer

Eine Begegnung zwischen Jung und Alt ermöglichen - dies ist das Ziel von "Generationen im Klassenzimmer", das Pro Senectute lanciert hat.
Unsere Schule macht an diesem generationenübergreifenden Projekt mit.

Aktuell sind zwei SeniorInnen an unserer Schule tätig. Ida Waldmeier (1./2. Klasse) und Peter Wiedmer (3. - 6. Klasse) besuchen jeweils einmal pro Woche einen Halbtag lang eine Schulklasse. Bei dieser unentgeltlichen Freiwilligenarbeit begegnen sich somit drei Generationen im Schulzimmer. Die Kinder erhalten eine zusätzliche Bezugsperson. Die Seniorinnen werden als unterstützende Klassenbegleitung und als Mensch geschätzt und können ihre Fähigkeiten einbringen. Zeit, Geduld, unterschiedliche Lebenserfahrungen, Spontaneität, Lebhaftigkeit und Neugier sind zentrale Faktoren dieser Begegnung. Ein Lebenskundeunterricht, wie er realer nicht sein könnte. Es entsteht eine eigentliche "win-win-Situation".

U

Übertritt in die Oberstufe
Unfall

Öffentliche Schulen sind per Gesetz verpflichtet, ihre Schulkinder gegen Unfälle im Schulbetrieb zu versichern.

Versicherungsleistungen
Die Unfallversicherung hat Leistungen zu gewähren im Todes- und Invaliditätsfall. Sie hat zudem die im Zusammenhang mit der Heilung (ohne Heilungskosten) stehenden Auslagen während 10 Jahren pro Fall zu ersetzen, die in der obligatorischen Krankenkassenversicherung nicht oder nur teilweise eingeschlossen sind. Die Selbstbehalte und Franchisen der Krankenkassen sind nicht gedeckt.

Der Deckungsumfang und die versicherten Leistungen ergeben sich aus den kantonalen Verordnungen (V Schulunfallversicherung 403.711 und V AVB Schulunfallversicherung 160.511).

Vorgehen im Schadenfall
Sofortige Schadenmeldung der Eltern an die für das Kind zuständige Krankenkasse sowie Kontaktaufnahme mit der Schulverwaltung für die Erfassung der Unfallmeldung.

V

Verkehrsunterricht

Vom Kindergarten bis zur Primarschule werden die Kinder regelmässig von einem Verkehrs-Instruktor der Regionalpolizei besucht, welche gemäss Polizeidekret zuständig für den Verkehrsunterricht an den Schulen ist. Die Kinder lernen altersgerecht sich im Strassenverkehr zu bewegen. Oberstes Ziel ist es, Unfälle zu vermeiden.

Im Kindergarten wird die Rolle als Fussgänger im Strassenverkehr genauer betrachtet. "Warte, luege, lose, laufe" – ein schweizweit bekannter Satz. Der Unterricht beinhaltet einen kurzen Theorie-Teil, danach wird direkt auf der Strasse geübt.

In der Primarschule dreht sich der Verkehrsunterricht immer mehr um jene Verkehrsteilnehmenden, die mit einem Fahrzeug unterwegs sind. Nebst praktischen Übungen mit dem Velo steht zweimal die Theorie im Vordergrund, welche als Vorbereitung zur Veloprüfung in der 4. Klasse dient. Dafür ist es zwingend notwendig, dass Ihrem Kind ab der 2. Klasse ein verkehrstaugliches Fahrrad und Helm zur Verfügung steht und Ihr Kind bereits etwas Fahrpraxis mitbringt.

Die primäre Verantwortung, dass sich Kinder im Strassenverkehr selbständig und sicher bewegen können, liegt bei den Eltern. Nehmen Sie sich deshalb Zeit dafür, mit Ihrem Kind das sichere Bewegen im Strassenverkehr zu thematisieren. Und ganz wichtig: Seien Sie ein Vorbild – für ihr eigenes Kind und andere Kinder!

 

 

 

Z

Zahnärztliche Kontrolluntersuchung / Schulzahnprophylaze

Die Kinder der Volksschule sind berechtigt, eine jährliche Kontrolluntersuchung bei einer Zahnärztin bzw. einem Zahnarzt durchführen zu lassen. Die Kosten der Untersuchung werden von der Gemeinde übernommen (exkl. Röntgenbilder). Das Gutscheinheft erhalten Sie beim Kindergarteneintritt bzw. beim Zuzug.

BKSVS_Elternbrief Gutscheinheft Zahn-Kontrolluntersuchungen.pdf [pdf, 355 KB]

Die Fachperson für Schulzahnprophylaxe besucht die Schulklassen während des Schuljahrs regelmässig. Bei diesen Besuchen lernen Kinder ihrem Alter entsprechend die richtige Technik zur Reinigung der Zähne und erfahren Wissenswertes über eine zahnfreundliche Ernährung.

BKSVS_Elternbrief Schulzahnpflege.pdf [pdf, 119 KB]